AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Teilnahmebedingungen) für Veranstaltungen des LT DSHS Köln e.V.

Mit der verbindlichen Anmeldung zu Veranstaltungen vom LT DSHS Köln e.V. erkennt der Teilnehmer neben den Bedingungen und Bestimmungen der einzelnen Ausschreibungen die nachfolgenden Teilnahmebedingungen für uneingeschränkt an:

1 Anwendungsbereich

  1. Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter (namentlich LT DSHS Köln) zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne weiteres Vertragsbestandteil.
  2. Vertragspartner für die Teilnehmer ist das Leichtathletik Team Deutsche Sporthochschule Köln e.V. (LT DSHS Köln e.V.)
  3. Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an das LT DSHS Köln zu richten.
  4. Veranstaltungen vom LT DSHS Köln e.V., die beim Deutschen Leichtathletik Verband angemeldet sind, werden nach den Internationalen Wettkampfbestimmungen (IWB) des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV) e. V. und der International Association of Athletics Federations (IAAF) veranstaltet. Für Disziplinen innerhalb der angemeldeten Veranstaltungen die nicht zum offiziellen Wettkampfprogramm des DLV und der IAAF gehören (z. B. Bambiniläufe, Mannschaftsläufe, Staffeln etc.) gelten die jeweiligen Bestimmungen der Ausschreibungen auf den veranstaltungseigenen Internetseiten.

Für Veranstaltungen vom LT DSHS Köln e.V., die nicht bei einem Sportverband angemeldet sind, gelten die Wettkampfbestimmungen der jeweiligen Ausschreibungen (einsehbar auf den veranstaltungseigenen Internetseiten).

Die Veranstaltungen des LT DSHS Köln e.V.

Kölner Frühlingslauf inkl. AzubiRun – www.koelner-fruehlingslauf.de
Kölner Zoolauf – www.koelner-zoolauf.de
Kölner Halbmarathon – www.koelner-halbmarathon.de
Kölner Nikolauslauf – www.koelner-nikolauslauf.de
Kölner Flutlichtspringen – http://koelner-flutlichtspringen.de
Kölner Leichtathletik-Meeting – http://koelner-leichtathletikmeeting.de
Kölner Feriencamps – http://koelner-feriencamps.de
Landesoffene Hallensportfeste
Kinder-Hallensportfest

 

2 Teilnahmebedingungen

  1. Startberechtigt ist jeder, der das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter für die ausgewählte Disziplin erreicht hat.
  2. Das Mitführen von Babyjoggern, Hunden und das Tragen von Ohrhörern beziehungsweise das Hören von Musik ist während der Veranstaltungen nicht gestattet.
  3. Sportgeräte wie Handbikes, Inline-Skates, Walking-Stöcke etc. sind nur dann zugelassen, wenn dies in der Veranstaltungsausschreibung angegeben ist oder das LT DSHS e.V. dies ausdrücklich genehmigt.
  4. Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesen Fällen nicht. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters, der Polizei und den Ordnungsbehörden abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.

3 Gesundheit

  1. Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung zu den jeweiligen Veranstaltungen vom LT DSHS Köln e.V., seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme eigenverantwortlich, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Arztes, geprüft zu haben und die gesundheitlichen Risiken aus seiner Teilnahme zu übernehmen. Bei minderjährigen Teilnehmern tragen das Risiko die Erziehungsberechtigten.
  2. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer durch ärztliches Fachpersonal aus den Veranstaltungen zu nehmen, wenn die Gesundheit des Teilnehmers gefährdet erscheint.

4 Anmeldung und Teilnehmerbeitrag

  1. Eine Anmeldung ist bis zu den jeweilig genannten Meldeschlüssen der Veranstaltungen möglich, sofern etwaige Teilnehmerlimits nicht vorher erreicht werden. Nachmeldungen sind zum ggfls. erhöhten Nachmeldetarif, gemäß der jeweiligen Ausschreibungsbedingungen, möglich.
  2. Der Veranstalter behält sich vor, zu jeder Zeit ein Teilnehmerlimit festzusetzen. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen. Soweit bei Limit Setzung mehr Anmeldungen als Startplätze vorliegen, entscheidet das Datum des Zahlungseingangs.
  3. Die verbindlichen Anmeldungen erfolgen nach der Meldung beim Veranstalter online über die entsprechenden Internetseiten der jeweiligen Veranstaltungen und nach dem Eingang der Gelder für die gewählte Veranstaltung und Leistung. Eine Anmeldung auf anderem als dem oben genannten Weg (Telefon, Fax, E-Mail etc.) ist nicht möglich, es sei denn dies wird vom LT DSHS Köln e.V. ausdrücklich zugelassen.
  4. Die ergänzende Möglichkeit der Vor-Ort-Anmeldung besteht entsprechend den einzelnen Ausschreibungsunterlagen – sofern das Teilnehmerlimit noch nicht erreicht wurde.
  5. Für Sammelanmeldungen und Anmeldungen von Staffeln und Mannschaften gilt: Der Anmelder der Sammelanmeldung beziehungsweise der Anmelder einer Staffel oder Mannschaft erklärt ausdrücklich, dass die Teilnahmebedingungen allen von ihm angemeldeten Teilnehmern bzw. den Erziehungsberechtigten bekannt sind und sie diese uneingeschränkt anerkennen.
  6. Mit der Anmeldung sind, unabhängig von einer tatsächlichen Teilnahme, die Gelder für die gewählte Veranstaltung und Leistung zur Zahlung fällig. Die Höhe des Startgeldes kann zeitlich gestaffelt sein und ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung. Maßgeblich für die Berechnung der Gebühr ist der Tag der Online-Anmeldung.
  7. Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn der gesamte Beitrag (Veranstaltung und Leistung) beim LT DSHS Köln eingegangen ist. Sollte bis zum Meldeschluss der Organisationsbeitrag nicht beim Veranstalter eingegangen sein, entsteht kein Recht auf die Teilnahme und die angemeldeten Zusatzleistungen. Eine Teilnahme ist dann ggfls. nur noch im Rahmen einer Nachmeldung gegen Zahlung der erhöhten Nachmeldegebühr möglich, sofern das Teilnehmerlimit noch nicht erreicht ist.
  8. Das Teilnahmerecht ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind ebenfalls nicht übertragbar.
  9. Ummeldungen auf andere Personen sind nicht möglich. Ein kostenpflichtiger Wechsel der Disziplinen bzw. Wettbewerbe ist möglich, solange dies für die jeweiligen Veranstaltungen gesondert ausgeschrieben ist.
  10. Das LT DSHS Köln kann ohne Angabe von Gründen die Anmeldung eines Teilnehmers ablehnen. Sollte die Anmeldung online erfolgt sein und der Organisationsbeitrag bereits entrichtet sein, wird dieser an den Teilnehmer ohne Abzüge zurück erstattet. Die Nicht-Annahme der Anmeldung wird dem Teilnehmer mitgeteilt.

5 Zahlungsbedingungen und Startgelderstattung

  1. Alle Zahlungen sind für den Veranstalter kostenfrei auf das Konto vom LT DSHS Köln e.V. durch Teilnahme am SEPA Lastschriftverfahren zu leisten. Es sei denn, die Ausschreibung gibt einen anderen Zahlungsweg vor. Hierfür wird ein deutsches Konto benötigt. Ausländische Teilnehmer ohne deutsche Bankverbindung haben die Möglichkeit anfallende Gebühren zu überweisen. Die entsprechenden Bankdaten können beim LT DSHS Köln e.V. eingeholt werden.
  2. Kosten, die aufgrund fehlerhafter Bankangaben oder Rücklastschriften entstehen, gehen zu Lasten des Anmeldenden und werden dem Teilnehmer (tatsächliche Bankgebühren) in Rechnung gestellt.
  3. Soweit keine Online-Anmeldebestätigung versandt werden kann (z. B. bei fehlerhaften E-Mailadressen) gilt der Nachweis der Abbuchung der Gebühr vom Konto des Teilnehmers (Kontoauszug) als Anmeldebestätigung, der zusammen mit dem Personalausweis bei Abholung der Startunterlagen vorzulegen ist.
  4. Bei Abmeldung des Teilnehmers oder Nichtantreten erfolgt keine Erstattung des Organisationsbeitrages (Veranstaltung und Leistung). Dies gilt auch bei Vorlage eines ärztlichen Attests.
  5. Die bei der Anmeldung gebuchten Zusatzleistungen werden nicht übertragen oder erstattet, können aber nach der Veranstaltung im Büro des LT DSHS Köln e.V. abgeholt bzw. gegen Zusendung eines ausreichend frankierten Rückumschlages angefordert werden.
  6. Sollte die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Unwetter (Sturm, Hochwasser, Schnee, Eisglätte, Wintereinbruch, Hitzewelle etc.), Attentats- bzw. Terrordrohungen, Feuer oder anderen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, abgesagt werden oder in ihrer Durchführungsform verändert werden müssen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des Startgeldes oder Rückgabe erworbener Artikel.

6 Datenschutz, Daten der Teilnehmer, Bild- und Tonaufnahmen

  1. Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltungen verarbeitet im Sinne der neue EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Bei Angabe einer E-Mailadresse erfolgt die Kommunikation ausschließlich über diesen Kommunikationsweg. Verantwortliche Stelle im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften ist das LT DSHS Köln e.V.
  2. Der Teilnehmer erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Interviews u. a. in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videos etc.) usw. ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Diese Nutzung kann als aktuelle Berichterstattung, zu Archiv- und Dokumentationszwecken oder später im Zusammenhang mit weiteren Veranstaltungen erfolgen, unabhängig davon, ob die Aufnahme in Form von Bildern, Audio Übermittlungen, Video, audiovisuell oder in irgendeiner anderen Form erfasst oder gespeichert wird.
  3. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten zum Zwecke der Zusendung von Medaillen, Fotos, Videos etc. des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf an ein vom Veranstalter beauftragtes Unternehmen weitergegeben werden. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass ein solches Foto etc. gekauft werden soll.
  4. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an vom Veranstalter beauftragte Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Starter- und Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben und auch dort gespeichert werden.
  5. Die folgenden personenbezogenen Daten werden ggfls. auf den Veranstaltungswebsiten in Ergebnispressemitteilungen sowie in Printmedien im Rahmen der Berichterstattung, speziell auch bei Rankings (Ergebnislisten) und im Rahmen der Berichterstattung ggf. im Zusammenhang mit den Fotos des einzelnen Teilnehmers oder mehrerer Teilnehmer veröffentlicht und berichtenden Medien zur Verwendung bei der Berichterstattung zur Verfügung gestellt: Erzielter Platz, Vor- und Nachname, Wohnort/Verein, erreichte Zeit, Foto der Siegerehrung/des Wettbewerbs, Ggf. Foto des Teilnehmers
  6. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit der Veröffentlichung von Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsjahr, Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.
  7. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten bei Buchung einer Zusatzleistung an die entsprechenden Dienstleister weitergegeben werden, sofern dies zur Realisation der Dienstleistung notwendig ist.
  8. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die gespeicherten persönlichen Daten einzig für Werbezwecke vom LT DSHS Köln e.V. verwendet werden dürfen. Zum Veröffentlichungszweck gehört auch, die Veranstaltung als Einrichtung möglichst nachhaltig zu bewerben und dafür die Berichterstattung langfristig zu fördern, etwa auch durch historische Rückblicke, Gegenüberstellungen verschiedener Veranstaltungen und Darstellung von Entwicklungen.
  9. Der Teilnehmer ist berechtigt, der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen. Er hat dies schriftlich dem LT DSHS Köln e.V. mitzuteilen. Mit dem Widerspruch entfällt insbesondere die Möglichkeit von Einträgen in der Starter- und Ergebnisliste und der Zeitmessung.
  10. Beschwerderecht: Dem Teilnehmer/der Teilnehmerin steht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu.
  11. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat ein Recht auf Auskunft durch den Verantwortlichen über die ihn/sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.

7 Helfer/innen, Mitarbeiter/innen, Dienstleister und Aussteller

Auch alle an der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung beteiligten Helfer/innen, Mitarbeiter/innen und beauftragte Dienstleister bzw. Aussteller erklären sich durch ihre Teilnahme mit den Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs einverstanden.

8 Zeitmessung

  1. Bei Veranstaltungen mit Zeitmessung wird vom LT DSHS Köln e.V. ein Zeiterfassungssystem für die Veranstaltung vorgegeben Teilnehmer ohne das vom LT DSHS Köln e.V. vorgegebene Zeiterfassungssystem werden vom Streckenpersonal aus dem Rennen genommen und disqualifiziert.
  2. Die Ergebnisdarstellung erfolgt gemäß den Richtlinien des Deutschen Leichtathletik Verbandes, wenn die Veranstaltung beim DLV angemeldet wurde. Bei allen anderen Veranstaltungen ist die gesonderte Ausschreibung maßgeblich für die Ergebnisdarstellung. Sollten Zwischenzeiten fehlen oder gemessene Zwischenzeiten nicht plausibel erscheinen, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer zu disqualifizieren.
  3. Sollte die Zeitmessung über ein Transponder-/Chipsystem funktionieren, kann dieser im Rahmen der Anmeldung geliehen oder, wenn gesondert angegeben, gekauft werden.
  4. Leihchips/Transponder von anderen Veranstaltungen werden nicht zurück genommen.

9 Ausschluss und Disqualifikation

  1. Eine Teilnahme ohne den gem. § 7 für die Zeitmessung vorgesehenem System oder der begründete Verdacht von Manipulationen am System oder Zeitmessung (z. B. Abkürzen auf der Strecke) führen zur sofortigen Disqualifikation.
  2. Die offiziell zugeteilte Startnummer ist auf der Brust deutlich sichtbar zu tragen. Ausnahmen sind möglich, wenn diese in den jeweiligen Ausschreibungen angegeben sind.
  3. Sollte die Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar, unkenntlich gemacht, entfernt oder auf dem Rücken getragen werden, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation).
  4. Im Übrigen gelten die Regeln der unter § 1 Abs. 4 aufgeführten Sportverbände der jeweiligen Wettbewerbe.
  5. Das LT DSHS Köln e.V. behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen. Ausschlussgründe sind insbesondere falsche Angaben zu personenbezogenen Daten im Rahmen der Anmeldung, eine gegen den Teilnehmer verhängte Sperre durch den DLV oder der IAAF, fehlende Zwischenzeiten bei der Zeitmessung, der Verdacht der Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) oder bei begründeter Annahme des Veranstalters oder des beauftragten medizinischen Dienstes, dass der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Veranstaltung teilnehmen oder diese nicht fortsetzen kann.
  6. Auch soweit Teilnehmer die Veranstaltung als Plattform für unerlaubte Aktivitäten o. ä. nutzen sollten, die das Ansehen des Veranstalters und/oder der einzelnen Sponsoren schädigen, behält sich der Veranstalter vor, besagte Personen nicht an den Start zu lassen bzw. diese Teilnehmer(-gruppe) durch das Streckenpersonal von der Strecke zu nehmen.
  7. Bei Disqualifikation aus den o. g. Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.

10 Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung

  1. Für gesundheitliche Risiken in der Person des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Veranstaltung übernimmt das LT DSHS Köln e.V. keine Haftung. Auf § 3 wird verwiesen.
  2. Ist das LT DSHS Köln e.V. in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes oder weitergehende Schadenersatzansprüche. Dies gilt auch bei einer Absage oder Änderung kurz vor oder während der Veranstaltung. (Siehe auch § 5, Abschnitt 6)
  3. Das LT DSHS Köln e.V. haftet nicht für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden. Die Haftung für nur fahrlässig, nicht grob fahrlässig verursachte Personenschäden ist der Höhe nach begrenzt auf die Versicherungssummen der von LT DSHS Köln e.V. unterhaltenen Haftpflichtversicherung.
  4. Für atypische oder nicht vorhersehbare Folgeschäden wird außer in den Fällen von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln nicht gehaftet.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Haftung vom LT DSHS Köln e.V. für Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sowie für die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich das LT DSHS Köln e.V. im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
  6. Das LT DSHS Köln e.V. übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände. Dies gilt insbesondere für Veranstaltungen bei denen eine Kleiderabgabe eingerichtet ist.

11 Prämien, Sachpreise und Antrittsgelder

  1. Werden bei einer Veranstaltung vom LT DSHS Köln e.V. Prämien ausgeschrieben, erfolgt deren Übertrag an den Teilnehmer spätestens vier Wochen nach der jeweiligen Veranstaltung, vorbehaltlich des ausstehenden Ergebnisses der Dopingkontrolle und der weiteren vertraglichen Vereinbarungen.
  2. Ausgeschriebene Sachpreise für Siegerehrungen werden nicht nachgesandt. Ein Anspruch des Teilnehmers auf diese Preise besteht nicht.
  3. Bei positiver Dopingprobe oder Disqualifikation verliert jeder Teilnehmer den Anspruch auf die Zahlung oder Auskehrung einer Prämie und hat eventuell erhaltene Prämien zurückzugewähren.
  4. Nach dem Erscheinen der offiziellen Ergebnisliste aller Wettbewerbe erfolgen keine Änderungen in den Platzierungen und in den Prämienauszahlungen mehr.

12 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln soweit zulässig.
  2. Für alle entstehenden Streitigkeiten sind ausschließlich deutsche Gerichte zuständig und es ist ausschließlich das deutsche Recht anwendbar.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden Lücken im Regelwerk auftauchen wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Es gilt dann eine wirksame Regelung, die dem Ziel und wirtschaftlichen Zweck der betroffenen Regelung am nächsten kommt.

Stand 25. Mai 2018